Im Zuge des Sparpakets 2012 sind wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von privaten Liegenschaftsverkäufen geplant, welche ab 1.4.2012 in Kraft treten sollen.

Ab diesem Stichtag sollen Veräußerungsgewinne (das ist die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis) mit 25% besteuert werden. Bei einer Behaltedauer von mehr als 10 Jahren soll es einen Inflationsabschlag von 2% pro Jahr geben, welcher den Veräußerungsgewinn max. bis auf die Hälfte reduzieren kann.
Hauptwohnsitze und selbst hergestellte Gebäude können, wie bisher, steuerfrei veräußert werden.

Bei Liegenschaften, die vor dem 1.4.2002 angeschafft und nicht umgewidmet wurden, fällt eine Steuer von pauschal 3,5% des Verkaufspreises an; im Falle einer Umwidmung sind es 15%.
Weiters sind Änderungen beim Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben sowie bei der Vorsteuerrückzahlung geplant.
Die Auswirkung dieser Maßnahmen auf den Immobilienmarkt, sofern sie in dieser Form auch Gesetz werden, bleibt abzuwarten.
Da bei Immobilieninvestments von Privaten - hier herrscht derzeit ein regelrechter Boom und eine sehr große Nachfrage - zurzeit die Vermögensabsicherung im Vordergrund steht und die Rendite sowie die Wertsteigerung sekundär ist, sehe ich kurzfristig durch diese steuerlichen Maßnahmen keine großen Marktveränderungen auf uns zukommen.
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